Ratgeber
E-Rechnung Frankreich: Factur-X, die Fristen 2026/2027 und Ihr ZUGFeRD-Vorsprung
Aktualisiert 2026-07-03
Frankreich stellt den Austausch von B2B-Rechnungen auf strukturierte E-Rechnungen um, und die erste Frist rückt näher. Für deutsche Shopify-Händler mit Geschäftskunden in Frankreich vorweg eine gute Nachricht: Das französische Pflichtformat Factur-X und das deutsche ZUGFeRD sind dieselbe Spezifikation. Wer heute schon ZUGFeRD-Rechnungen im Profil EN 16931 erzeugt, ist für Frankreich technisch bereits gerüstet. Dieser Ratgeber erklärt den Zeitplan, ordnet ein, wann Sie betroffen sind, und räumt mit dem größten Missverständnis der Reform auf: Die vieldiskutierte Akkreditierung betrifft die Übertragungsplattform, nicht die Software, die Ihre Rechnung erzeugt.
Factur-X und ZUGFeRD: eine Spezifikation, zwei Namen
Factur-X und ZUGFeRD wurden gemeinsam von französischen und deutschen Gremien entwickelt und sind dieselbe Spezifikation unter zwei Namen. Eine Datei nach dem einen Standard ist technisch auch eine Datei nach dem anderen.
Das Format ist hybrid: eine PDF/A-3-Datei mit eingebettetem, maschinenlesbarem XML. Ihr Geschäftskunde sieht eine ganz normale, lesbare PDF-Rechnung, seine Buchhaltungssoftware liest das XML und verbucht automatisch. Das Datenmodell dahinter ist die europäische Norm EN 16931, dieselbe Norm, auf der die deutsche E-Rechnungspflicht aufbaut. Deshalb kann eine einzige gut gebaute Rechnungs-Engine beide Märkte bedienen.
Eine Warnung aus dem deutschen System gilt in Frankreich genauso: Die abgespeckten Profile MINIMUM und BASIC WL tragen keine vollständige umsatzsteuerliche Rechnung und erfüllen keine Pflicht. Es zählen die Profile ab BASIC, also BASIC, EN 16931 und EXTENDED. Wirbt eine Software mit “Factur-X-Unterstützung”, fragen Sie nach dem Profil. Die Details erklärt unser ZUGFeRD-Guide für Shopify.
Frankreich bietet daneben einen rein strukturierten XML-Weg. Für die meisten Shopify-Händler ist die hybride Factur-X-Datei aber der praktische Standard, genau wie ZUGFeRD in Deutschland.
Der französische Zeitplan: erst empfangen, dann ausstellen in zwei Wellen
Die französische Reform gilt für inländische B2B-Umsätze zwischen Unternehmen, die in Frankreich ansässig sind. Die Termine, Stand Sommer 2026, wie gesetzlich beschlossen:
- 1. September 2026, Empfangspflicht für alle Unternehmen. Jedes französische Unternehmen muss ab diesem Datum strukturierte E-Rechnungen empfangen können, unabhängig von der Größe. Das spiegelt die deutsche Regelung vom Januar 2025.
- 1. September 2026, Ausstellungspflicht für Großunternehmen und mittelgroße Unternehmen (ETI) für inländische B2B-Umsätze.
- 1. September 2027, Ausstellungspflicht für KMU und Kleinstunternehmen, also für alle verbleibenden kleineren Unternehmen.
Das Muster kennen Sie aus Deutschland: Empfang zuerst und für alle, Ausstellung in Wellen nach Unternehmensgröße. Hier läuft die Empfangspflicht seit Januar 2025, die Ausstellungspflicht greift ab Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz und ab Januar 2028 für alle, ausführlich in unserem Leitfaden zur E-Rechnungspflicht.
Betrifft die französische Pflicht Sie überhaupt?
- Sie sind in Deutschland ansässig und verkaufen B2B nach Frankreich: Die Pflicht erfasst Umsätze zwischen Parteien, die in Frankreich ansässig sind. Grenzüberschreitende Lieferungen aus dem Ausland liegen damit in der Regel außerhalb der Ausstellungspflicht. Aber: Ihre französischen Geschäftskunden bauen ihre Systeme gerade rund um die Reform um und erwarten zunehmend EN-16931-Rechnungen. Factur-X liefern zu können wird so zur praktischen Anforderung, auch wo es keine rechtliche ist.
- Sie betreiben eine in Frankreich ansässige Gesellschaft und verkaufen B2B: Sie sind im Anwendungsbereich: Ausstellung ab September 2026 (Großunternehmen und ETI) oder September 2027 (KMU und Kleinstunternehmen), Empfang in jedem Fall ab September 2026.
- Sie verkaufen nur an französische Verbraucher (B2C): Die B2B-Ausstellungspflicht erfasst Verbraucherumsätze nicht. Die Reform führt allerdings zusätzlich ein E-Reporting von Transaktions- und Zahlungsdaten mit eigenem Anwendungsbereich ein; prüfen Sie Ihre Situation, wenn Sie in größerem Umfang B2C nach Frankreich verkaufen.
Der Regelfall für den deutschen Händler ist ohnehin ein anderer: Die Lieferung an einen französischen Geschäftskunden mit gültiger USt-IdNr. ist meist eine innergemeinschaftliche Lieferung mit eigenen Pflichthinweisen, Details im Ratgeber zur innergemeinschaftlichen Lieferung.
Die Akkreditierung gilt der Plattform, nicht Ihrer Rechnungssoftware
Über die Reform liest man viel über “Akkreditierung”, und es liegt nahe anzunehmen, Ihre Rechnungssoftware müsse zertifiziert sein. Für den Teil des Systems, der einen Shopify-Händler betrifft, stimmt das nicht.
Das französische Modell leitet Rechnungen über zertifizierte Intermediäre. Reguliert ist die Plattform, die Rechnungen zwischen den Geschäftspartnern überträgt: die PDP (Plateforme de Dématérialisation Partenaire), auch Plateforme Agréée genannt. Sie muss bei der französischen Steuerverwaltung registriert und akkreditiert sein. Diese Akkreditierung gehört dem Übertragungspartner.
Die Software, die die Rechnung erzeugt, ist eine andere Ebene und unterliegt dieser Registrierung nicht. Ein Generator gilt als kompatible Lösung, die eine akkreditierte Plattform beliefert, nicht als regulierte Stelle. Die rechtliche Pflicht zur korrekten Rechnung liegt nach EU-Umsatzsteuerrecht beim Händler, ein Tool stellt in dessen Namen aus. EN-16931-Konformität wird durch die Validierung des Dokuments nachgewiesen, nicht durch eine Zertifizierung des Programms, das es erzeugt hat.
Praktisch heißt das: Ihre Rechnungs-App braucht keine französische Akkreditierung, sie muss eine gültige Factur-X-Datei im Profil EN 16931 liefern. Die Übertragung übernimmt eine akkreditierte PDP, deren Registrierung Sache des Übertragungspartners ist, nicht Ihre und nicht die Ihres Generators.
Ein Vorbehalt, weil er leicht mit der Reform verwechselt wird: Frankreich hat ein separates Zertifizierungsregime zur Betrugsbekämpfung für Software, die B2C-Kassenvorgänge (encaissements) aufzeichnet. Das ist eine eigene Regel mit eigenem Anwendungsbereich und nicht die E-Rechnungspflicht; Software, die keine Kasseneinnahmen des Händlers aufzeichnet, bleibt außerhalb.
Was Shopify liefert und was Ihnen fehlt
Shopify erzeugt Bestellbestätigungen, keine Rechnungen. Es fehlen die fortlaufende Rechnungsnummer, Ihre steuerlichen Identifikationsnummern, die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung samt Befreiungshinweisen und vor allem die strukturierte XML-Ebene einer Factur-X-Datei. Eine Bestellbestätigung ist keine konforme E-Rechnung, weder für Frankreich noch für Deutschland.
Prüfen Sie bei einer Lösung konkret:
- Format und Profil: Factur-X (dieselbe Spezifikation wie ZUGFeRD 2.x) im Profil EN 16931, nicht nur “PDF-Rechnungen”. MINIMUM und BASIC WL genügen nicht.
- Validierung: Prüft der Anbieter seine Formate gegen die offiziellen Validatoren, damit Dateien nicht vom Empfänger oder dessen Plattform abgelehnt werden?
- Steuerlogik: korrekte Behandlung je Verkaufsfall mit den vorgeschriebenen Hinweisen: französische Inlandsumsatzsteuer von 20 % (bei französischer Niederlassung), innergemeinschaftliche B2B-Lieferung, OSS-Fernverkauf für B2C oberhalb der EU-weiten Schwelle von 10.000 €, Ausfuhr.
- Datenerfassung im Bestellprozess: B2B-Rechnungen brauchen die USt-IdNr. des Kunden, geprüft gegen das VIES-System der EU. Früh im Warenkorb erfasst, erspart sie das E-Mail-Pingpong.
- Übertragung, falls benötigt: Routet die Lösung über eine akkreditierte PDP, oder übergibt sie Ihnen eine gültige Datei, die Sie selbst weiterleiten?
Ob eine vorhandene Rechnungsdatei strukturell gültig ist, prüfen Sie kostenlos mit unserem Rechnungs-Validator.
Ein sinnvoller Fahrplan
- Jetzt: Prüfen Sie, welches Profil Ihre Rechnungslösung erzeugt; ZUGFeRD im Profil EN 16931 heißt technisch bereit für Factur-X. Mit französischer Gesellschaft stellen Sie sicher, dass Sie ab September 2026 strukturierte E-Rechnungen empfangen und lesen können.
- Als Nächstes: USt-IdNr.-Erfassung im Checkout einrichten und den Übertragungsweg klären, bei französischer Ausstellungspflicht üblicherweise über eine akkreditierte PDP.
- Vor Ihrer Frist (2026 oder 2027, falls im Anwendungsbereich): die Ausstellung für französische B2B-Inlandsumsätze auf E-Rechnungen umstellen, mit automatischer Validierung und Archivierung, deutlich vor dem Stichtag.
FAQ
Ist ein einfaches PDF eine E-Rechnung im Sinne der französischen Reform?
Nein. Eine konforme E-Rechnung trägt strukturierte Daten nach EN 16931, etwa als Factur-X in einem qualifizierenden Profil. Ein PDF ohne eingebettetes XML genügt nicht.
Braucht meine Rechnungssoftware eine französische Akkreditierung?
Nein. Die Akkreditierung gilt der Übertragungsplattform, der PDP oder Plateforme Agréée. Der Generator ist nicht die regulierte Stelle; die Pflicht zur korrekten Rechnung liegt beim Händler.
Muss ich als deutscher Händler ab September 2026 Factur-X nach Frankreich schicken?
Die Pflicht erfasst Umsätze zwischen in Frankreich ansässigen Unternehmen; Lieferungen aus Deutschland liegen in der Regel außerhalb der Ausstellungspflicht. Ihre französischen Geschäftskunden erwarten aber zunehmend EN-16931-Rechnungen.
Wenn Sie das nicht selbst zusammenbauen möchten: Faktwise erzeugt für Shopify-Shops automatisch gültige E-Rechnungen, sobald eine Bestellung bezahlt ist, darunter Factur-X (dieselbe Spezifikation wie ZUGFeRD 2.x) im Profil EN 16931 und das deutsche XRechnung-Format. Die App erfasst USt-IdNrn. im Warenkorb mit VIES-Prüfung, prüft die erzeugten Formate in unserer CI gegen die offiziellen Validatoren (KoSIT, Mustang), führt ein Archiv und erstellt bei Erstattungen automatisch Gutschriften. Gehostet in der EU (Paris), kostenlos bis 5 Rechnungen pro Monat, danach pauschal 19 €/Monat. Sehen Sie sich die Demo an oder installieren Sie Faktwise direkt.
Faktwise ist Software, keine Steuerberatung. Ob und ab wann die französischen Pflichten Ihre konkrete Konstellation treffen, entscheiden Sie bitte gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.